Grundsätzliches

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Zur Wahl des Elternbeirats trat zum Schuljahr 2016/17 eine neue Bestimmung in Kraft. Zu Beginn jedes neuen Schuljahres wird aus dem Kreis aller Eltern der Elternbeirat gewählt. Wählbar sind die Klassenelternsprecher(innen) wie bisher, aber auch weitere Eltern. Bei Grundschulen ist für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder.
Wollen Sie sich über alle Aufgaben des Elternbeirats noch genauer informieren, finden Sie detaillierte Auskunft in der „Bayerischen Schulordnung“ (BayScho) und in der „Grundschulordnung“ (GrSO)..